AGBAllgemeine Geschäftsbedingungen

1. Adressatenkreis, Geltung und Vertragsabschluss

Das Angebot der Webseite sowie die Dienstleistungen von Bijou richten sich ausschließlich an Personen ab dem vollendeten 18. Lebensjahr. Mit Anklicken des Volljährigkeitsfeldes bestätigt der Websitebesucher das Erreichen der Volljährigkeit.

Bijou erbringt ihre Vermittlungsleistungen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Abweichungen und Änderungen von diesen sowie sonstige ergänzende Vereinbarungen bedürfen der Schriftlichkeit und sind nur wirksam, wenn sie von Bijou und dem jeweiligen Auftraggeber schriftlich bestätigt werden.

Bei einer Beauftragung über die Website kommt der Vermittlungsvertrag erst mit der (Rück-) Bestätigung der Annahme des Vermittlungsauftrages durch Bijou zustande, wobei der Auftraggeber mit Abschicken des Angebots unter Angabe der Personalien und email bestätigt, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen und akzeptiert zu haben.

Bei einer telefonischen Beauftragung kommt der Vermittlungsvertrag erst mit der (Rück-)Bestätigung durch Bijou zustande, wobei ein „Auftragscode“ vergeben und mittgeteilt wird, wobei der Auftraggeber mit widerspruchsloser Annahme des Auftragscodes bestätigt, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen und akzeptiert zu haben.

2. Leistung

Bijou bietet folgende Leistung an: Vermittlung von Person zur Begleitung zu geschäftlichen und privaten Zwecken.

Bijou tritt nach Außen mit Werbeauftritten vornehmlich in Printmedien und Websites auf, wobei dabei den selbständig tätigen Begleitpersonen eine Präsentationsplattform zur Verfügung gestellt wird.

Bijou nimmt keine Aufträge zur Begleitung zu geschäftlichen und privaten Zwecken an und schließt auch selbst keine Verträge darüber ab.

Diese Verträge selbst werden ausschließlich zwischen den selbständig tätigen Begleitpersonen und dem Auftraggeber der Vermittlungsleistung zur Inanspruchnahme der Begleitung zu geschäftlichen und privaten Zwecken abgeschlossen.

3. Begleitperson

Die Begleitpersonen sind auf selbstständiger Basis tätig und haben Bijou selbst zur Vermittlung beauftragt. Die Begleitpersonen sind weder bevollmächtigt noch beauftragt im Namen von Bijou rechtsgeschäftliche Verpflichtungen einzugehen oder Verträge abzuschließen.

4. Bezahlung der Vermittlungsleistung und der vermittelten Leistung

Die auf der Website angegebenen Preise für die Begleitung zu geschäftlichen und privaten Zwecken sind Richtwerte und basieren auf den Angaben der zu vermittelnden selbständig tätigen Begleitpersonen und deren Honorarrichtlinien und beziehen sich jeweils auf eine selbständig tätige Begleitperson.

Der jeweilige Preis für die Begleitung zu geschäftlichen und privaten Zwecken richtet nach den vom Auftraggeber gewünschten Leistungsumfang, welcher zwischen der selbständig tätigen Begleitperson und dem Auftraggeber jeweils im Einzelfall vereinbart wird.

Alle zusätzlich anfallenden Kosten während der Begleitung (wie zum Beispiel: Eintrittsgelder, Speisen, Getränke, Fahrt-, Flug-, Bahn-, Reise- und Hotelkosten und anderes Ähnliches mehr) sind vom Auftraggeber zu bezahlen und sind keinesfalls Bestandteil des Vermittlungsvertrags zwischen Bijou und dem Auftraggeber.

Bijou hat in der Vereinbarung mit den selbständig tätigen Begleitpersonen den Auftrag erhalten mit dem Auftraggeber der Vermittlungsleistung zu vereinbaren, dass das Honorar der selbständig tätigen Begleitperson samt Vermittlungsauftragsgebühr am Anfang des Zusammentreffens mit der selbständig tätigen Begleitperson in Euro bar zur Zahlung fällig ist.

Bei einer Verlängerung der vereinbarten Zeit der Begleitung ist das für die Verlängerungsdauer zu zahlende Honorar mit der Verlängerungsvereinbarung fällig und ebenso direkt an die selbständig tätige Begleitperson im Voraus in Euro bar zu entrichten.

Sofern der Auftraggeber die Vermittlung von zwei oder mehreren selbständig tätigen Begleitpersonen beauftragt, ist das Honorar für jede selbständig tätige Begleitperson einzeln an diese zu entrichten.

Sofern der Auftraggeber und eine zweite Person (zum Beispiel als Paar) gemeinsam mit Auftraggeber die Vermittlung der selbständig tätigen Begleitpersonen beauftragt, gilt ein Honoraraufschlag von 100% für jede selbständig tätige Begleitperson und ist an diese zu entrichten.

Der Auftraggeber erhält von Bijou für die beauftragte Vermittlungsleistung eine Rechnung unter Angabe des „Auftragscodes“ mit Umsatzsteuer (derzeit in der gesetzlichen Höhe von 20%) ausgestellt.

Der Auftraggeber erhält von der selbständig tätigen Begleitperson für die beauftragte Begleitung eine Rechnung, nach den geltenden Rechnungslegungsvorschriften und Bezug habend für die selbständig tätige Begleitperson ausgestellt.

5. Stornierung

Beabsichtigt der Auftraggeber nach Rechtswirksamen Abschluss des Vermittlungsvertrages die gebuchte Vermittlungsleistung nicht in Anspruch zu nehmen, kann er bis spätestens 2 Stunden vor dem gebuchten Termin die Buchung kostenlos stornieren.

Erfolgt die Stornierung vor einem vereinbarten Begleittermin durch den Auftraggeber weniger als 2 Stunden vor dem vereinbarten Begleittermin oder wird die vereinbarte vermittelte Begleitung ohne Stornierung nicht in Anspruch genommen, so ist das Honorar und alle zusätzlich angefallenen Kosten (wie zum Beispiel: bereits bezahlte Eintrittsgelder, Speisen, Getränke, Fahrt-, Flug-, Bahn-, Reise- und Hotelkosten und anderes Ähnliches) mehr zur Gänze zur Zahlung fällig und die Vorschreibung des Honorars samt allfällig angefallener Kosten der selbständig tätigen Begleitperson und die Vermittlungsauftragsgebühr ergeht an die bei der Auftragserteilung bekanntgegebene Adresse des Auftraggebers und ist nach Erhalt fällig.

Sofern eine selbständig tätige Begleitperson nicht den Erwartungen des Auftraggebers entspricht, zum Beispiel: hinsichtlich Sprache, Wortwitz und eventuell auch Aussehen, und der Auftraggeber deshalb auf die Begleitung durch diese Begleitperson verzichtet, kann Bijou und die selbständig tätige Begleitperson im Einzelfall kulanzhalber auf die vollständige Bezahlung des jeweiligen Honorars verzichten. Voraussetzung für diese „Kulanz“ ist, dass die selbständig tätige Begleitperson den Auftraggeber auch getroffen hat und der Auftraggeber sich mit dem „Auftragscode“ gegenüber der selbständigen Begleitperson ausgewiesen hat und die selbständig tätige Begleitperson Bijou unverzüglich darüber informiert.

Diese „Kulanz“ gilt nicht für kurzfristige Stornierungen (unter 2 Stunden) oder wenn der Auftraggeber überhaupt keine Stornierung vornimmt.

Auch im Fall der „Kulanz“ sind jedoch vom Auftraggeber jedenfalls die zusätzlich bereits angefallenen bezahlten Kosten (wie zum Beispiel: Eintrittsgelder, Speisen, Getränke, Fahrt-, Flug-, Bahn-, Reise- und Hotelkosten und anderes Ähnliches mehr) an die selbständig tätige Begleitperson zu zahlen.

Sollte die selbständig tätige Begleitperson gemäß dem Vermittlungsauftrag sich außerhalb der Stadtgrenze von Wien zur Begleitung einfinden, ist der selbständig tätigen Begleitperson eine Pauschale von Euro 1,00 pro angefangenem Kilometer Entfernung zur Stadtgrenze von Wien zu bezahlen.

Bijou und die selbständige tätige Begleitperson können mit leistungsbefreiender Wirkung jederzeit von den abgeschlossenen Verträgen zurücktreten sollte Punkt 6. erfüllt werden.

6. Haftungsausschluss betreffend Begleitpersonen und Auftraggebern

Bijou schließt jegliche Haftung für die Handlungen der vermittelten selbständig tätigen Begleitpersonen aus.

Diese agieren nicht als zurechenbare Erfüllungsgehilfen, sondern handeln als eigenverantwortliche Leistungserbringer (Unternehmer) gegenüber dem Auftraggeber.

Der Auftraggeber der Vermittlungsleistung verlangt von der selbständig tätigen Begleitperson keine rechtlich verbotene oder sittlich bedenklich oder gar unzulässige Tätigkeit.

Bei Zuwiderhandlung durch den Auftraggeber der Vermittlungsleistung entfällt jegliche Verpflichtung zur Erbringung der Leistung durch die selbständige Begleitperson und die Vermittlungsleistung von Bijou, sowie allfällig weitere beauftragte Leistungen.

7. Haftungsausschluss betreffend Website

Der Auftraggeber stimmt zu, dass Bijou und der Hostprovider keine Haftung und Gewährleistung für Aktualität, Vollständigkeit oder Qualität der dargestellten Informationen übernehmen.

Insbesondere wird keine Haftung für die von den selbständig tätigen Begleitpersonen zur Verfügung gestellten persönlichen Angaben und Darstellungen (Fotos) übernommen.

Ausgenommen vom Haftungsausschluss ist nur grob fahrlässiges Verhalten von Bijou.

Sofern die Website Weblinks beinhaltet (Verweise auf andere Websites) trägt Bijou keine Verantwortung für die Inhalte dieser Websites, weshalb eine Haftung für diese Inhalte generell ausgeschlossen wird.

8. Verschwiegenheit

Bijou behandelt die persönlichen Daten von Auftraggebern im Rahmen der gesetzlichen Verpflichtungen und Mitteilungspflichten vertraulich.

Die selbständig tätigen Begleitpersonen werden über die Bestimmungen zum Datenschutz im Rahmen der gesetzlichen Verpflichtungen und Mitteilungspflichten und über die Vertraulichkeitsbestimmungen in Bezug auf persönliche Daten von Auftraggebern aufgeklärt.

Siehe dazu auch Erläuterung zum Datenschutz.

9. Sonstiges:

Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen zu der Beauftragung zur Vermittlung von selbständig tätigen Begleitpersonen bedürfen der Schriftform. Von diesem Schriftformerfordernis kann ebenfalls nur schriftlich abgegangen werden.

Sollte eine Bestimmung des abgeschlossen Vertrages unwirksam sein, so berührt dies nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrages. Die unwirksame Bestimmung selbst ist durch eine Regelung zu ersetzen, die gesetzeskonform ist und die dem Zweck der unwirksamen Bestimmung und dem wirtschaftlichen Sinn der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

In den Absätzen der AGB’s, wie auch in Bezug habenden Schriftstücken, werden geschlechtsneutrale Bezeichnungen für die weibliche und männliche Form verwendet.

10. Schlussbestimmungen:

Für sämtliche beauftragte Vermittlungen gilt österreichisches Recht. Gerichtsstand ist Wien.